ENEV 2009 ( Energiesparverordnung)
Seit 01.09.2009 ist die Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft getreten
Die Energiesparverordnung verfolgt das Ziel,dass Neubauten und renovierte Altbauten in einer Gesamtheit künftiger weniger Energie verbrauchen als es bisher der Fall war.
Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wäreschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammen. Die bedeutung liegt darin, dass Sie besser isolieren und heizen müssen.
Bereits im Sommer 2007 wurden mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm ( IEKP ) Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in Deutschland zu stärken. Die Energiesparverordnung sieht vor, 2009 bis 2012 die
Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % zu erhöhen.
Die Änderungen der EnEV 2009 im Dach-und Fassadenbereich:
- Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres- Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
- Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muß durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
- Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft ( z.B. Erneuerung Fassade, Dach, Fenster).
Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4 fache Neubauniveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der gebäudehülle.
- Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken ( Dachböden ) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wäredämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch die Dämmung des Daches.
- Maßnahmen zum Vollzug der verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Schornsteinfegemeistern übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand - so genannte Unternehmererklärungen - einzuführen. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße werden als Ornungswidrigkeit geahntet.
Weiter Informationen erhalten Sie unter: http://www.enev-online.de
sowie über geeignete Fördermittel unter: http://www.kfw.de